KURZ ERKLÄRT
Ansprüche richtig anmelden.
Gläubiger werden nach Verfahrenseröffnung aufgefordert, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Erforderlich sind eine klare Bezifferung und Unterlagen, aus denen Grund und Entstehung der Forderung hervorgehen.
Wichtige Punkte
- Die im Eröffnungsbeschluss genannte Anmeldefrist beachten.
- Hauptforderung, Zinsen und Kosten getrennt ausweisen.
- Verträge, Rechnungen oder Titel als Nachweis beifügen.
- Den weiteren Status über das GIS verfolgen.